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Zensus 2022

Mit dem Zensus wird im Jahr 2022 ein weiteres Mal die größte Bevölkerungsumfrage Deutschlands durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt.

Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger?
Ist die Anzahl an Betreuungseinrichtungen ausreichend?
Sind genügend Arbeitsplätze vorhanden und in welchen Bereichen sind Investitionen von Seiten des Staates notwendig?

Um diese Fragen beantworten zu können, werden alle 10 Jahre europaweit die aktuellen Einwohnerzahlen, Informationen zum Wohnraum sowie diverse Demografiedaten ermittelt. Mithilfe dieser Daten kann über verschiedene Statistika dargestellt werden, wie es beispielsweise um den Wohlstand der Bevölkerung und das Bildungswesen bestellt ist. Diese und weitere Informationen über die demografische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung dienen als Grundlage für die politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen der Regierung.

Aufgrund der Corona Pandemie ist der Zensus auf das Jahr 2022 verschoben worden.

Einrichtung der Erhebungsstelle

Zur Durchführung des Zensus werden in den Kommunen gem. § 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 sogenannte Erhebungsstellen eingerichtet, welche als koordinierende Stelle auf kommunaler Ebene den Zensus betreuen. In diesen werden eigenverantwortlich Personen (Erhebungsbeauftragte) angeworben, betreut und geschult und koordiniert. Die Erhebungsbeauftragten haben die Aufgabe, gegen eine Aufwandsentschädigung Bürgerbefragungen in vorher festgelegten Erhebungsbezirken durchzuführen.

Zudem ist die Erhebungsstelle zuständig für die Kontrolle der Erhebungsunterlagen, welche schlussendlich an das Landesamt für Statistik Niedersachsen zu übermitteln sind.

Die Erhebungsstelle des Landkreises Schaumburg befindet sich in Raum 66 im Kreishaus, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen.

Durchführung der Befragungen

Die Ausgangsdaten für den Zensus 2022 werden zunächst hauptsächlich durch die Melderegister der Städte und Gemeinden bereitgestellt. Um in diesen Registern Abweichungen zu den tatsächlichen Einwohnerzahlen erkennen zu können, erfolgen stichprobenartige Haushaltsbefragungen. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wählt nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel verschiedene Haushalte zur Befragung aus. Mit diesen Haushalten wird von sogenannten Erhebungsbeauftragten ein Termin für eine persönliche Befragung vereinbart. Die entsprechenden Hygienemaßnahmen werden selbstverständlich eingehalten.

Die Befragungen beginnen am 15.05.2022 und erstrecken sich über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten. Jedoch wird davon ausgegangen, dass ein/e Erhebungsbeauftragte/r unter freier Zeiteinteilung nur ca. 4 Wochen für die Befragungen benötigt. Für die ausgewählten Haushalte besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nähere Informationen dazu sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf dieser Seite und in der Randspalte unter "Hilfreiche Links".

Zusätzlich zu den Haushaltsstichproben werden außerdem Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte, also sogenannte "Sonderbereiche", befragt. In diesen Einrichtungen sind die Melderegisterdaten oft ungenau, sodass sie durch die Befragungen aktualisiert werden können.

Des Weiteren wird eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) stattfinden. Hier werden Daten privater und gewerblicher Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum erfasst.

Wahrung des Datenschutzes

Die Erhebungsstelle ist dazu angehalten, sämtliche Daten innerhalb der gesetzlichen Frist zu vernichten. Außerdem dürfen die Erhebungsbeauftragten gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 Zensusgesetz 2022 nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung tätig werden und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 19 Abs. 3 Satz 1 Zensusgesetz 2022).

Die erhobenen Daten werden nur für statistische Zwecke genutzt und anonymisiert. Außerdem dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Bürgerinnen und Bürger an andere Behörden weitergegeben werden (z.B. an das Finanzamt, die Polizei, etc.).


Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes und des Landesamtes für Statistik Niedersachsen.

Bei Fragen treten Sie gerne mit der Erhebungsstelle des Landkreises Schaumburg in Kontakt.